Anlage zu den Merkblättern
Energieeffizient Bauen und Sanieren
- Nichtwohngebäude
Technische Mindestanforderungen
6) Austausch und/ oder Optimierung der Beleuchtung
Gefördert wird die Umsetzung folgender Maßnahmen:
Umbau bestehender Beleuchtungssysteme auf eine energieeffiziente Beleuchtungstechnik, die alle
nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt:
› Die Systemlichtausbeute (Bemessungslichtausbeute) des eingebauten Beleuchtungssystems
muss mind. 100 lm/W betragen.
› Der Lichtstromerhalt der eingesetzten Leuchten muss mindestens folgende Werte erreichen:
› für LED-Leuchten ≥ 80% (L80) bei 50.000 Betriebsstunden
› für alle anderen Beleuchtungstypen ≥ 90 % bei 16.000 Betriebsstunden
› Die Farbwiedergabe (Ra) der Beleuchtungssysteme muss mindestens 80% betragen. Für
Tätigkeiten mit erhöhten Anforderungen an die Farbwiedergabe sollen die Vorgaben gemäß
DIN EN 12464-1:2011-08 angewendet werden.
› Die Regelung des Beleuchtungssystems muss mindestens der Referenzausführung nach
EnEV Anlage 2 Tabelle 1 für die entsprechende Nutzungszone entsprechen.
› Es ist eine Lichtplanung nach DIN EN 12464-1:2011-08 bzw. bei Sportstätten nach DIN EN
12193 durch qualifizierte Planer durchzuführen.
Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten
und Komponenten. Lampen, die für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende
Bestandsleuchten vorgesehen sind (z. B. Retrofits, Ersatzlampen), sind nicht förderfähig.
Es wird der Einsatz von Leuchten mit einem ENEC-Plus-Performance-Zeichen empfohlen.
Zudem wird empfohlen, dass für die eingesetzten Leuchten bzw. Lichtquellen ein Farbabstand von
3-Stufen-MacAdam-Ellipsen nicht überschritten wird.
Erforderliche und aufzubewahrende Nachweise:
› Beleuchtungskonzept inklusive entsprechendem lichttechnischem Planungsnachweis
› Herstellernachweise zu den Produktmerkmalen Leuchtenlichtausbeute, Farbwiedergabeindex,
Bemessungslebensdauer und Lichtstromerhalt
› Bei LED: Datenblatt nach IEC 62717 für jeden Leuchtentyp